Transparenzbericht

Nach der Gründung des Vereins wird hier der satzungsgemäße Transparenzbericht erscheinen und dann regelmäßig aktualisiert.
(Diese Seite wurde am 18. Oktober 2017 zum letzten Mal inhaltlich aktualisiert)

(1) Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • (a) Badischer Go-Verein e. V.
  • (a.1) kurz BadenGo, internationale Schreibweisen siehe International
  • (a.2) Eintragung beim Amtsgericht Mannheim am 17. Januar 2017 unter VR 701663
  • (b) Sitz des Vereins ist Karlsruhe/Baden
  • (c) Anschrift: Badischer Go-Verein, Adlerstraße 33, 76135 Karlsruhe, www.badengo.org
  • (d) Gründungsjahr: 2016

(2) Vollständige Satzung

sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden:

(3) Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt

  • Am 17. März 2017 bekam der Verein vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt seine Steuernummer.

Der Badische Go-Verein wurde nicht als gemeinnützig anerkannt, gemäß Bescheid vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt aus dem September 2016.

(4) Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Alle Personen, die satzungsgemäße Entscheidungen fällen können, mit Vorname, Name und Position (Organstellung).

Vorstand

  • Wilhelm Bühler, Präsident
  • Hauke Löffler, Vizepräsident
  • Anne Kirse, Vizepräsidentin für Finanzen

Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt, gemäß Satzung § 7 (Vorstand)

(5) Tätigkeitsberichte

zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar

(6) Personalstruktur

  • (a) Der Badische Go-Verein hat keine hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Freiwilligendienstleistende (Stand März 2017)
  • (b) Umfang der ehrenamtlichen Arbeit wird nach der Gründung dokumentiert.

(7) Mittelherkunft 2016

  • i. Mitgliedsbeiträge
  • ii. Spenden
  • iii. Staatliche Zuwendungen
  • iv. Erträge aus Leistungen
  • v. Sonstige Einnahmen

Einnahmen sind sinnvoll zu gliedern. Bei o.g. Positionen, die mehr als 25% der Einnahmen ausmachen sollte geprüft werden, ob diese sinnvoll in Unterpositionen aufgeteilt werden kann.

(8) Mittelverwendung

  • v. Personalkosten
  • vi. Büro- und sonstige Verwaltungskosten
  • vii. Projektkosten
  • viii. Sonstige Aufwendungen
  • ix. Rechnungsabgrenzungsposten/Rückstellungen/Rücklagenbildung
  • x. Jahresergebnis

Ausgaben sind sinnvoll zu gliedern. Sofern Projektkosten > 50% der Gesamtausgaben sind, sind sie mindestens weiter zu unterteilen in Personalkosten sowie Büro- und sonstige Verwaltungskosten.Die Bilanz bzw. Vermögensübersicht sollte dargestellt werden.

(9) „Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation:

  • (a) Es gibt keine Organisationen, an denen eine Kapital-Beteiligung besteht (Tochtergesellschaften)
  • (b) Es gibt keine Organisationen, mit denen Förder- oder Gewinnabführungsverträge oder ähnliche juristische Verbindungen bestehen
  • (c) Es gibt keine Organisationen, an denen eine juristische personelle Verbundenheit besteht
  • (d) Die folgenden, eigenständigen Organisationen entsenden Mitglieder in den Fachbeirat:
    • Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí)

(10) Großspender

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

  • Omikron Data Quality GmbH, Pforzheim (Turnier-Sponsoring)

Grundlage

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind, empfiehlt Transparency International Deutschland e. V. auf https://www.transparency.de/Initiative-Transparente-Zivilg.1612.0.html